Sicherheitshinweise für Fremdfirmen
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass bei der Ausführung seiner Leistungen alle gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie die betriebsspezifischen Vorschriften („MKN SP 004: Sicherheitshinweise für Fremdfirmen“) der Maschinenfabrik Kurt Neubauer GmbH & Co. KG (MKN) eingehalten werden. Vor Auftragsausführung hat sich der Auftragnehmer zu informieren, wer bei MKN in der Funktion des Auftragsverantwortlichen und Fremdfirmenkoordinator tätig ist.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz haben Sie zur Verhütung von Arbeitsunfällen Maßnahmen zu treffen, die den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften und im Übrigen den allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere Arbeitsschutzvorschriften, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt.
Das Dokument „MKN SP 004 Sicherheitshinweise für Fremdfirmen“ kann unter dem folgenden Download-Link eingesehen und heruntergeladen werden:
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Die Fremdfirmenhinweise werden von unseren Dienstleistern einmal jährlich unterzeichnet für unsere Unterlagen benötigt.
Bitte senden Sie diese an ekwhatever@mkn.de.