Information gemäß REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Artikel 33
Am 01.06.2007 ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten.
Diese Verordnung soll sicherstellen, dass Chemikalien, die eine Gefährdung für Umwelt und Gesundheit darstellen, nicht bzw. nur streng beschränkt auf den Markt gelangen.
MKN kommt der Verpflichtung nach, Kenntnisse über SVHC-Kandidatenstoffe in Zukaufteilen unserer Lieferanten zu konsolidieren und gemäß Artikel 33 im Falle einer Konzentration von über 0,1 Gewichtsprozent in der nachfolgenden Tabelle zu deklarieren.
Die aufgeführten Substanzen befinden sich ausschließlich im Elektroraum des Gargerätes und kommen somit weder mit Lebensmitteln noch mit Trinkwasser in Kontakt.
Die Produkte von MKN sind sicher, in der Anwendung gesundheitlich unbedenklich und entsprechen den umweltrechtlichen Anforderungen dieser Verordnung.
MKN ist sich der Verantwortung gegenüber der Umwelt zutiefst verpflichtet und strebt danach, Ressourcen von Wasser über Energie bis hin zu Rohstoffen schonend einzusetzen.